Als Fachperson melden
Als Fachperson sind Sie verpflichtet, eine Meldung zu machen, wenn konkrete Hinweise darauf vorliegen, dass die körperliche, psychische oder sexuelle Unversehrtheit eines Kindes gefährdet ist und Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit keine Abhilfe schaffen können. Dies betrifft insbesondere:
- Fachpersonen aus den Bereichen Medizin, Psychologie, Pflege, Betreuung, Erziehung, Bildung, Sozialberatung, Religion und Sport, die beruflich mit Kindern in Kontakt stehen.
- Personen, die in amtlicher Funktion von einem solchen Fall erfahren.
Die Meldepflicht ist auch erfüllt, wenn die Meldung an die vorgesetzte Person gerichtet wird.
Schule meldet
Lehrpersonen können im Schulalltag Verhaltensweisen von Kindern beobachten, die auf eine mögliche Hilfsbedürftigkeit hindeuten. In solchen Fällen darf die Schule jedoch nicht in die Erziehungsbefugnis der Eltern oder Erziehungsberechtigten eingreifen; diese Befugnis liegt ausschliesslich bei der KESB. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Schulen und der KESB ist daher im Kindesschutz von zentraler Bedeutung.
Vorgehen
Bitte beachten Sie die Standards zur Zusammenarbeit zwischen den Schulen und der KESB.
Füllen Sie bitte das untenstehende Formular so vollständig und faktengetreu wie möglich aus, um uns bei der Einschätzung der Situation zu unterstützen. Die Meldung an die KESB erfolgt durch die Schulleitung oder das Schulpräsidium.