Für Beistandspersonen
Wenn die KESB eine Massnahme im Kindes- oder Erwachsenenschutz anordnet, ernennt die Behörde eine geeignete Beistandsperson, welche die Interessen der betreuten Person wahrt. Diese Aufgabe kann von einer Fachbeistandsperson, einer Berufsbeistandsperson oder einer privaten Beistandsperson übernommen werden.
