Als erstes sollte das Gespräch mit den Nachbarn gesucht werden. Falls dies nichts nützt, evtl. Kontakt aufnehmen mit der Schule und schliesslich gegebenenfalls eine Meldung an die KESB.
Als erstes sollte das Gespräch mit den Nachbarn gesucht werden. Falls dies nichts nützt, evtl. Kontakt aufnehmen mit der Schule und schliesslich gegebenenfalls eine Meldung an die KESB.
Soweit wie möglich sollte selbst versucht werden, eine Einigung zu finden, evtl. zusätzlich eine Beratungsstelle oder Fachpersonen kontaktieren. Für Eheschutzmassnahmen sind im Kanton St.Gallen die Kreisgerichte zuständig (Kreisgericht kann KESB Auftrag geben einen Beistand einzusetzen). Wenn kein hängiges Verfahren offen ist, kann die KESB für die Regelung des Besuchsrechts kontaktiert werden. Allenfalls sollte eine Beistandschaft errichtet werden.