KESB

Kindesschutz

Die Kinder meiner Nachbarn weinen häufig und sehr lange. Was kann ich unternehmen?


Als erstes sollte das Gespräch mit den Nachbarn gesucht werden. Falls dies nichts nützt, evtl. Kontakt aufnehmen mit der Schule und schliesslich gegebenenfalls eine Meldung an die KESB.

Der Nachbarsbub steht teilweise nach der Schule vor verschlossener Türe. An wen kann ich mich wenden?


Als erstes sollte das Gespräch mit den Nachbarn gesucht werden. Falls dies nichts nützt, evtl. Kontakt aufnehmen mit der Schule und schliesslich gegebenenfalls eine Meldung an die KESB.

Was mache ich, wenn wir uns im Scheidungsverfahren nicht einig werden über die Besuchsregelungen der Kinder? 


Soweit wie möglich sollte selbst versucht werden, eine Einigung zu finden, evtl. zusätzlich eine Beratungsstelle oder Fachpersonen kontaktieren. Für Eheschutzmassnahmen sind im Kanton St.Gallen die Kreisgerichte zuständig (Kreisgericht kann KESB Auftrag geben einen Beistand einzusetzen). Wenn kein hängiges Verfahren offen ist, kann die KESB für die Regelung des Besuchsrechts kontaktiert werden. Allenfalls sollte eine Beistandschaft errichtet werden.

Kindes- und
Erwachsenenschutzbehörde

Ihre zuständige Behörde
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