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Volljährige Person

Wenn volljährige Personen nicht (mehr) in der Lage sind, ihre persönlichen und/oder finanziellen Angelegenheiten selbständig wahrzunehmen, kann eine Meldung bei der KESB sinnvoll sein.

Die Erwachsenenschutzbehörde ordnet eine Massnahme an, wenn:

  • die hilfsbedürftige Person durch die Familie, andere nahestehende Personen oder private oder öffentliche Dienste (z.B. Pro Senectute) nicht ausreicht oder von vornherein als ungenügend erscheint;
  • die hilfsbedürftige Person nicht mehr selbst entscheiden kann und sie keine oder keine ausreichende eigene Vorsorge getroffen hat und die Massnahme von Gesetzes wegen nicht genügen.