Erwachsenenschutzrecht
Erwachsene kümmern sich grundsätzlich selbst um ihre Angelegenheiten. Wenn sie jedoch wichtige Entscheidungen oder Aufgaben nicht mehr alleine bewältigen können, muss die Gesellschaft sie unterstützen.
Das Erwachsenenschutzrecht wird unterteilt in:
- Eigene Vorsorge
- Vorsorgeauftrag
- Patientenverfügung
- Massnahmen von Gesetzes wegen
- Vertretung durch den Ehegatten
- Vertretung bei medizinischen Massnahmen
- Aufenthalt in Wohn- und Pflegeeinrichtungen
- Behördliche Massnahmen
Wurde keine eigene Vorsorge getroffen oder kann keine nahestehende Person das gesetzliche Vertretungsrecht übernehmen, kann eine Beistandschaft angezeigt sein. Bevor eine solche Massnahme angeordnet wird, eröffnet die KESB ein Verfahren und klärt die Situation sorgfältig ab.