Keine Region ausgewählt

Bitte wählen Sie mit Hilfe der Karte die Region Ihrer Wohngemeinde.

Erwachsenenschutzverfahren

Erhält die KESB eine Meldung, wird ein Verfahren eröffnet. Damit die KESB prüfen kann, ob eine behördliche Massnahme nötig ist, klärt sie im Verfahren die Situation der betroffenen Person sorgfältig ab.

Mehr zum Verfahren erfahren Sie in nachstehendem Merkblatt.