Aufsicht und Beschwerde

Aufsicht

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden des Kantons St. Gallen (KESB) unterstehen fachlich der Aufsicht des Kantons. Das Amt für Soziales (Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) | sg.ch) hat als Aufsichtsbehörde die Aufgabe, für eine korrekte, einheitliche Rechtsanwendung im Kindes- und Erwachsenenschutz zu sorgen.

Einen Entscheid der KESB im Einzelfall kann sie nicht korrigieren, dies bleibt den gerichtlichen Beschwerdeinstanzen vorbehalten.

Beschwerdeinstanzen

Gegen Entscheide der KESB kann Beschwerde beim zuständigen Gericht erhoben werden. Jeder Entscheid ist mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen. Darin werden die Beschwerdefrist und die zuständige Beschwerdeinstanz genannt. Im Kanton St. Gallen beurteilt die Verwaltungsrekurskommission des Kantons St. Gallen, Unterstrasse 28, 9001 St. Gallen (Verwaltungsrekurskommission | sg.ch), Beschwerden gegen Verfügungen der KESB.