KESB

Erwachsenenschutz

Ab wann wird das Erwachsenenschutzgesetz für mich relevant?

In allen Fällen, wo ich nicht mehr selber handeln kann, respektive ich urteilsunfähig geworden bin; eine Selbst- und/oder Drittgefährdung besteht oder eine Gefährdungsmeldung eingereicht wurde.
 Weiter dort, wo ich noch handlungsfähig bin und einen Vorsorgeauftrag, respektive ich noch urteilsfähig bin und eine Patientenverfügung errichten will. Siehe Eigene Vorsorge.

Meine Mutter/mein Vater ist nicht mehr in der Lage, die administrativen und finanziellen Angelegenheiten zu erledigen. Was soll ich unternehmen?


Eine Meldung an KESB vornehmen, wenn eine Vertretung nicht anderweitig geregelt ist (Bsp. Vollmacht). Die KESB prüft dann, ob ein Vorsorgeauftrag vorhanden ist oder andere Massnahmen notwendig sind.

Ein Nachbar kommt regelmässig betrunken nach Hause und hat schon vor seiner Wohnungstüre gelegen. An wen soll ich mich wenden?


Ein Gespräch mit dem Nachbarn suchen.

Kindes- und
Erwachsenenschutzbehörde

Ihre zuständige Behörde
finden Sie hier.