In allen Fällen, wo ich nicht mehr selber handeln kann, respektive ich urteilsunfähig geworden bin; eine Selbst- und/oder Drittgefährdung besteht oder eine Gefährdungsmeldung eingereicht wurde. Weiter dort, wo ich noch handlungsfähig bin und einen Vorsorgeauftrag, respektive ich noch urteilsfähig bin und eine Patientenverfügung errichten will. Siehe Eigene Vorsorge.
Eine Meldung an KESB vornehmen, wenn eine Vertretung nicht anderweitig geregelt ist (Bsp. Vollmacht). Die KESB prüft dann, ob ein Vorsorgeauftrag vorhanden ist oder andere Massnahmen notwendig sind.
Ein Gespräch mit dem Nachbarn suchen.