Jede Person kann der Erwachsenenschutzbehörde Meldung erstatten, wenn eine Person hilfsbedürftig erscheint. Wer in amtlicher Tätigkeit von einer solchen Person erfährt, ist meldepflichtig. Bitte reichen Sie diese Gefährdungsmeldungen nach Möglichkeit in schriftlicher Form bei Ihrer zuständigen KESB ein. Versuchen Sie insbesondere auch die Schutzbedürftigkeit aufzuzeigen.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde, resp. der regionalen Beratungsstelle in Ihrer Region. In vielen Fällen geben die Websites der Gemeinden Auskunft über die Angebote in Ihrer Region.