KESB

Institutionen/Partnerstellen

Wie kann eine Gefährdungsmeldung eingereicht werden und wer kann dies tun?

Jede Person kann der Erwachsenenschutzbehörde Meldung erstatten, wenn eine Person hilfsbedürftig erscheint. Wer in amtlicher Tätigkeit von einer solchen Person erfährt, ist meldepflichtig. Bitte reichen Sie diese Gefährdungsmeldungen nach Möglichkeit in schriftlicher Form bei Ihrer zuständigen KESB ein. Versuchen Sie insbesondere auch die Schutzbedürftigkeit aufzuzeigen.

Welche Unterstützung bietet die regionale Sozialberatungsstelle an?


Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde, resp. der regionalen Beratungsstelle in Ihrer Region. In vielen Fällen geben die Websites der Gemeinden Auskunft über die Angebote in Ihrer Region.

Kindes- und
Erwachsenenschutzbehörde

Ihre zuständige Behörde
finden Sie hier.