KESB

KES Recht

Das bisherige Vormundschaftsrecht weicht einer modernen Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzgebung. Das entsprechende Bundesgesetz ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten.
Die nachfolgenden Ausführungen befassen sich in erster Linie mit dem Erwachsenenschutzrecht im engeren Sinn. Dies ist daher im Folgenden unter der Bezeichnung «Erwachsenenschutzrecht» zu verstehen.
Während das bisherige Vormundschaftsrecht nicht nur die Erwachsenen sondern auch die Minderjährigen betroffen hat, befasst sich das Erwachsenenschutzrecht ausschliesslich mit den Personen, welche die Volljährigkeit erreicht haben. Sind behördliche Massnahmen vor Erreichen des 18. Altersjahrs notwendig, handelt es sich um Kindesschutzmassnahmen.

Kindes- und
Erwachsenenschutzbehörde

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